© Ausschnitt der digitalen Ablichtung eines TikTok-Videos
Hierin fand im Frühjahr 2025 die Todesfahrt auf der Lenneper Karlstraße statt: Ein dunkelblauer Mercedes-AMG GT 63 S. (Anklicken zum Vergrößern des Bildes!)
Jeder klardenkende Bürger Remscheids atmete auf: Am 7. Mai verurteilte das Landgericht Wuppertal den berüchtigten Todesraser von Lennep, Burak Can A. (25), wegen Mordes an Hanna († 19) und versuchten Mordes an Noëlle (18) zu lebenslanger Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und die Verteidigung A.s wird in Revision gehen. Doch die Signalwirkung des erstinstanzlichen Urteils ist nicht zu unterschätzen: Wer mit hyper-motorisierten Fahrzeugen aus reiner Protzerei jemanden zu Tode fährt, der muss vor jedem deutschen Strafgericht mit einer Mord-Verurteilung rechnen.
Es ist nun zu hoffen, dass die Revision des Burak Can A. vor dem Bundesgerichtshof keinerlei Erfolg haben wird. Denn eine Reduzierung des Strafmaßes auf eine Tötung aus grober Fahrlässigkeit hätte zur Folge, dass A. lediglich einige Jahre im Gefängnis abzusitzen hätte. Bei einer derartigen Strafminderung bestünde die Gefahr, dass A. gleich nach Urteilsverkündung zumindest zeitweise auf freien Fuß kommen könnte, da ihm die bereits in der Justizvollzugsanstalt abgesessene Zeit angerechnet werden würde.
Auch ein strafrechtliches Maximal-Urteil wird die ermordete Hanna freilich nicht zurückbringen, jedoch ist die Justiz bestens beraten, unnachgiebige Härte gegen jeden Raser zu zeigen, der vorsätzlich das Leben anderer aufs Spiel setzt. Einzelnen PRO-Remscheid-Mitgliedern war Dr. Michael Warshitsky († 69) in Berlin persönlich bekannt. Im Februar 2016 wurde er schlagartig aus dem Leben gerissen, da ein junger Mann – ebenfalls mit Einwanderungshintergrund – der Auffassung war, er müsse nachts mit rund 160 km/h über den Kurfürstendamm jagen und dabei jegliche rote Ampel missachten. Das daraufhin folgende Strafverfahren war ein Präzedenzfall, denn der orientalische Geschwindigkeits-Junkie wurde als Mörder verurteilt. Erst ab der zweiten Hälfte der 2010er Jahre ging die deutsche Rechtsprechung dazu über, Tötungen, die vorsätzlicher Raserei geschuldet sind, als Mord zu ahnden.
Eine Einstufung als Mord ist deshalb zentral, weil dieser das einzige Delikt im Strafgesetzbuch ist, das niemals verjähren kann. Somit kann jeder Raser in der Bundesrepublik Deutschland, der ein Menschenleben auf dem Gewissen hat, auch noch Jahrzehnte nach dem Verbrechen von der Justiz belangt werden. Figuren vom Schlage eines Burak Can A. verdienen nämlich kein ‚glimpflich davongekommen‘, niemals!
