Verwaltungsgericht rügt ausgebliebenen Ordnungsruf gegen „Die Linke“-Fraktionschef Beinersdorf

Burkhard Mast-Weisz (SPD)

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Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz (SPD) ist nun gerichtlich dazu angehalten, bei schwerwiegenden Störungen aus dem Plenum des Stadtrats ausdrückliche Ordnungsrufe auszusprechen. (Anklicken zum Vergrößern des Bildes!)

Neben der Klage von PRO-Remscheid-Ratsgruppensprecher Andre Hüsgen gegen das Zeigen eines Schilds der „Respekt! GmbH“ wurde vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf am 17. Juli auch eine Klage von PRO-Remscheid-Ratsherr Thorsten Pohl gegen einen gegen ihn ergangen Ordnungsruf verhandelt. In einer Stadtratsdebatte am 26. September 2019 zur Ausrufung eines „Klima-Notstands“ kritisierte Pohl, bei „Fridays for Future“ liefen „jugendliche Klima-Jünger einer geisteskranken Behinderten“ hinterher. Da Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz (SPD) dies als eine Herabwürdigung der „Fridays for Future“-Ikone Greta Thunberg wertete, sprach er gegen Pohl einen Ordnungsruf aus.

Doch die Situation eskalierte damals in noch größerem Maße. Der Fraktionschef der SED-Fortsetzungspartei „Die Linke“, Fritz Beinersdorf, bezeichnete Pohl wegen dessen Thunberg-Äußerung als „A….loch“. Mast-Weisz sprach daraufhin gegen Beinersdorf eine Missbilligung aus. Als sich der Tumult gelegt hatte, verwies Pohl auf die umfangreiche Berichterstattung in den weltweiten Massenmedien, die Thunbergs Leiden am Asperger-Syndrom thematisiert. Laut Pohl erfülle dies die Definition sowohl von Geisteskrankheit als auch Behinderung. Asperger zeichne sich durch mitunter manisches Verhalten und die Unfähigkeit aus, Wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden.

Gerichtspräsident Andreas Heusch wägte Pohls Wortwahl ab und kam zum Ergebnis, es habe sich nicht um eine reine Schmähkritik gehandelt, jedoch liege auch unter Berücksichtigung des Gesamtkontexts eine ehrverletzende Stoßrichtung vor, weshalb der Klage inhaltlich nicht stattgegeben wurde. Zugleich bemängelte Heusch, dass Mast-Weisz trotz einer heftigen Beleidigung gegen ein Ratsmitglied keinen expliziten Ordnungsruf gegen Beinersdorf ausgesprochen hatte. Eine „Missbilligung“ sieht die Gemeindeordnung von Nordrhein-Westfalen als Sanktionsmittel nicht vor, sondern nur einen Ordnungsruf. Heuschs Rüge gegen Mast-Weisz wurde sogar gerichtlich protokolliert.

„Im Hinblick auf die in Kürze anstehende Kommunalwahl habe ich mich mit dem Rechtsvertreter der Stadt letztlich auf eine Einstellung des Verfahrens geeinigt“, sagt der PRO-Remscheid-Ratsherr Thorsten Pohl.

Thorsten Pohl

PRO-Remscheid-Ratsherr Thorsten Pohl

„Bemerkenswert finde ich es, dass eine absolute Selbstverständlichkeit wie die Erteilung eines Ordnungsrufs bei unmittelbarer und schwerer Beleidigung eines Ratsmitglieds vom Verwaltungsgericht angemahnt werden muss. Zumindest hat in diesem Punkt die Verwaltungsgerichtsbarkeit vernünftiger entschieden als die Strafgerichtsbarkeit. Offenbar gilt bei gewissen Juristen der erst neulich erweiterte rechtliche Schutz für Kommunalpolitiker nur dann, wenn jene dem Altparteien-Block zuzurechnen sind.

Diesmal war das Gerichtsverfahren ein teilweiser Verlust wie auch ein teilweiser Sieg. Nach etlichen haushoch gewonnen Prozessen unserer patriotischen Ratsgruppe kann ich damit leben. Da wir von PRO Remscheid offen und ehrlich unsere Arbeit kommunzieren, möchten wir unserer Leserschaft den kleinen Rückschlag nicht vorenthalten.

Der 17. Juli in Düsseldorf hat jedenfalls erneut gezeigt, dass bestimmte Leute an der Remscheider Stadtspitze immer noch Nachhilfe-Unterricht benötigen, was das Thema Sitzungsleitung anbelangt. Gern helfen wir von PRO Remscheid jenem Personenkreis auf die Sprünge. Um auch für die Zukunft die Apparatschiks der Kartellparteien in unserer Stadt zu disziplinieren, muss es am 13. September heißen: Alle Wahlstimmen für die Bürgerbewegung PRO Remscheid!“