Gerichtspräsident Heusch über Exkrement-Vergleich von Oberbürgermeister Mast-Weisz (SPD): „Unterste Schublade“

Hinweis: Dies ist der erste Teil einer zweiteiligen Berichterstattung über den 17. Juli am Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf in der Bastionstraße.

© Gemeinfrei



Seit 1971 der Sitz des Verwaltungsgerichts Düsseldorf: Der Stahlhof in der Bastionstraße. (Anklicken zum Vergrößern des Bildes!)

Eine krachende politische Niederlage kassierte die Stadt Remscheid am 17. Juli vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf in der Frage der Zulässigkeit von Schildern der „Respekt! GmbH“ im Ratssaal. In diesem Kontext sprach der Vorsitzende Richter Andreas Heusch eine scharfe Rüge gegen den bei der Verhandlung nicht anwesenden Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz (SPD) aus. Gemäß Einschätzung des Verwaltungsgerichts darf die Stadt Remscheid nicht länger im Ratssaal die Internet-Adresse der „Respekt! GmbH“ bewerben, da jene Netzpräsenz von unzweifelhaft politischer Einseitigkeit geprägt sei und folglich einer freien Ausübung des Stadtratsmandats im Wege stehe. Das Zeigen der Internet-Adresse sei vergleichbar mit dem genauso verbotenen Zeigen von politischen Transparenten oder Symbolen während einer kommunalpolitischen Sitzung. Ferner stellte das Gericht fest, der Regierungsbezirk Düsseldorf habe als Kommunalaufsicht die Befugnis, das Bewerben der besagten Internet-Adresse und ähnlicher Angebote generell in Gebäuden von Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen zu untersagen.

Kurz nachdem im Februar dieses Jahres Mast-Weisz vom Rechtsanwalt der PRO-Remscheid-Ratsgruppe eine Aufforderung zur Entfernung der Schilder aus städtischen Immobilien erhalten hatte, wiederholte er am 23. des Monats im Rahmen einer Mahnwache seine verbale Gleichsetzung der patriotischen Opposition mit Exkrement-Flecken an der Hose, die er drei Tage zuvor bereits getätigt hatte. Heusch war sichtlich fassungslos ob der zweimalig öffentlich von Mast-Weisz geäußerten Verbal-Entgleisung. An den anwesenden Rechtsvertreter der Stadt Remscheid, Harald Pietz, richtete Heusch folgende Frage: „Hat er [Burkhard Mast-Weisz] das wirklich gesagt?“ Pietz machte sich einen schlanken Fuß, indem er beteuerte, er sei bei beiden Gelegenheit nicht persönlich zugegen gewesen.

„Mit der gerichtlichen Einschätzung zur Internet-Adresse der ‚Respekt! GmbH‘ in öffentlichen Immobilien haben wir einen Präzedenzfall geschaffen, der auch auf die Verwaltungsgebäude vieler anderer Städte der Bundesrepublik Auswirkungen haben wird“, so der PRO-Remscheid-Ratsgruppensprecher Andre Hüsgen.

Andre Hüsgen

PRO-Remscheid-Ratsgruppensprecher

„Bemerkenswert war auch die Tatsache, dass Heusch schon Überlegungen angestellt hatte, Oberbürgermeister Mast-Weisz wegen seines Exkrement-Vergleichs persönlich in Düsseldorf vorzuladen. Leider ist es dazu nicht gekommen. Allerdings ließ Heusch an Mast-Weisz gerichtet protokollieren, dass er in seinem Gerichtsbezirk nie wieder von einem kommunalen Oberhaupt eine derartige ‚Gossensprache‘ hören will.

Gerichtspräsident Heusch hielt fest, dass man auch auf kommunalpolitischer Ebene hart in der Sache streiten darf, jedoch Beleidigungen und verbale Entmenschlichungen von Andersdenkenden die Grenze des Zulässigen eindeutig überschreiten. Es sei laut Heusch widersprüchlich, wenn ein Mast-Weisz die Botschaft ‚Respekt!‘ wie eine Monstranz vor sich hertrage, er aber zugleich ihm nicht genehme politische Opposition öffentlich mit Exkrement-Flecken gleichsetzt. Der Einschätzung von Professor Dr. Heusch können wir Patrioten uns nur vollumfänglich anschließen. Und um künftiger antipatriotischer Hetze den linken Nährboden zu entziehen, kann es am 13. September in unserer Stadt nur heißen: Alle Wahlstimmen für die Bürgerbewegung PRO Remscheid!“