Ausländer-Wahlrecht: Neues „Meisterstück“ der lokalen Volksfront

Europäische Union

EU-Ausländer haben als Angehörige des Staatenverbunds in Deutschland ein begrenztes Wahlrecht

Geht es nach dem Willen der sozialistischen und gutmenschlichen Ratsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SED-Fortsetzungspartei „Die Linke“ sowie der FDP-Ratsgruppe sollen ab der NRW-Kommunalwahl 2020 alle Nicht-EU-Ausländer mit einem mindestens fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland das aktive wie auch passive Wahlrecht erhalten. Erwartungsgemäß schließt sich der Remscheider Integrationsrat, der auch problemlos als „Türkenrat“ bezeichnet werden kann, da von seinen 14 gewählten Mitgliedern ein ganzes Dutzend türkische Namen vorzuweisen hat, dem Ansinnen an.

Die bisherigen Regelungen zu allgemeinen Wahlen sehen vor, dass bei Bundes- und Landtagswahlen ausschließlich deutsche Staatsbürger ihre Stimme abgeben dürfen. Im Falle von Kommunal- und Wahlen des EU-Parlaments gehören neben den deutschen Staatsbürgern auch Angehörige einer der 27 übrigen EU-Staaten zum Kreis der Stimmberechtigten. Nicht-EU-Ausländer sind bislang von allen allgemeinen Wahlen in Deutschland ausgeschlossen.

Andre Hüsgen

Der Remscheider pro-Deutschland-Ratsgruppensprecher

„Seit dem 20. Dezember 2014 wird generell die doppelte Staatsbürgerschaft von im Inland geborenen Kindern ausländischer Eltern anerkannt. Es stellt sich die Frage, was es denn sonst noch alles sein darf für unsere ‚Migrationshintergründler‘?“, merkt der Remscheider pro-Deutschland-Ratsgruppensprecher Andre Hüsgen an.

„Das Wahlrecht ist viel zu wertvoll, um es inflationär jedermann – egal ob Deutscher, EU-Staatsbürger oder nicht – zukommen zu lassen. Mit uns, der Bürgerbewegung pro Deutschland, gibt es keine Aufweichung des Wahlrechts, da in dieser Sache die Staatsangehörigkeit maßgeblich ist!“