Ausländer-Wahlrecht: Neues „Meisterstück“ der lokalen Volksfront

Europäische Union

EU-Ausländer haben als Angehörige des Staatenverbunds in Deutschland ein begrenztes Wahlrecht

Geht es nach dem Willen der sozialistischen und gutmenschlichen Ratsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und SED-Fortsetzungspartei „Die Linke“ sowie der FDP-Ratsgruppe sollen ab der NRW-Kommunalwahl 2020 alle Nicht-EU-Ausländer mit einem mindestens fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland das aktive wie auch passive Wahlrecht erhalten. Erwartungsgemäß schließt sich der Remscheider Integrationsrat, der auch problemlos als „Türkenrat“ bezeichnet werden kann, da von seinen 14 gewählten Mitgliedern ein ganzes Dutzend türkische Namen vorzuweisen hat, dem Ansinnen an.

Die bisherigen Regelungen zu allgemeinen Wahlen sehen vor, dass bei Bundes- und Landtagswahlen ausschließlich deutsche Staatsbürger ihre Stimme abgeben dürfen. Im Falle von Kommunal- und Wahlen des EU-Parlaments gehören neben den deutschen Staatsbürgern auch Angehörige einer der 27 übrigen EU-Staaten zum Kreis der Stimmberechtigten. Nicht-EU-Ausländer sind bislang von allen allgemeinen Wahlen in Deutschland ausgeschlossen.

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